
Gesamtpersonalrat der Charité
Der Gesamtpersonalrat (GPR) der Charité – Universitätsmedizin Berlin ist das Gremium, das in der Mitbestimmung und der Mitwirkung für Fragen zuständig ist, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Dienststellen betreffen, also
- der Dienststelle der Klinik und
- der Dienststelle der Fakultät.
Intranethomepage
Die Intranetseite des Gesamtpersonalrats ist nur über einen PC zu öffnen, der in der Charité-Domäne eingebunden ist oder über einen VPN-Zugang.
Arbeitsschwerpunkte des Gesamtpersonalrats
Die gesetzlichen Grundlagen unserer Arbeit sind im Personalvertretungsgesetz Berlin (PersVG Berlin) und im Berliner Universitätsmedizingesetz (UniMedG) zu finden. Dort ist beschrieben, dass aufgrund der Dienststellenstruktur an der Charité (Fakultät und Klinik) und den daraus folgenden zwei Dienststellen-bezogenen Personalräten“ (FPR und KPR) auch ein Gesamtpersonalrat gebildet wird.
Der Gesamtpersonalrat (GPR) bestimmt und wirkt mit bei Sachverhalten, die die Mitarbeiter beider Dienststellen (Fakultät und Klinik) betreffen.