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Aufgaben nach PersVG Berlin

Der Gesamtpersonalrat (GPR) der Charité – Universitätsmedizin Berlin bestimmt und wirkt mit bei Sachverhalten, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Dienststellen (Fakultät und Klinik) betreffen.

Dabei dient das Personalvertretungsgesetz Berlin, kurz: PersVG Berlin, als Grundlage.

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Allgemeine Aufgaben der Personalräte

§ 72 PersVG Berlin

  • Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,
  • darüber zu wachen, dass die für die Dienstkräfte geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen durchgeführt werden,
  • Anregungen und Beschwerden von Dienstkräften entgegenzunehmen und falls sie berechtigt scheinen, auf ihre Erledigung hinzuwirken,
  • die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen zu fördern,

§ 77 PersVG Berlin

Der Personalrat (PR) hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren

  • die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden,
  • die Träger der gesetzlichen UV und
  • die übrigen in Betracht kommenden Stellen

durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in der Dienststelle einzusetzen.

§ 85 Mitbestimmung

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Wochentage,
  • Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden,
  • Aufstellung und Änderungen der Urlaubsplanes,
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Dienstkräfte,
  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschäden
  • Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen,
  • Grundsätze über der Bewertung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des betrieblichen Vorschlagwesens,
  • Gestaltung der Arbeitsplätze,
  • Einführung und Anwendung a) technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit zu erfassen, b) sonstiger technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Dienstkräfte zu überwachen,
  • allgemeine Fragen der Fortbildung der Dienstkräfte,
  • Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufs,
  • Durchführung der Fortbildung von Dienstkräften,
  • Bestellung von Vertrauens- und Betriebsärzten,
  • Beurteilungsrichtlinien,
  • Erlass von Trageordnungen für Dienstkleidung,
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden im Rahmen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie die Änderung oder Ausweitung dieser Arbeitsmethoden,
  • Einführung betrieblicher Informations- und Kommunikationsnetze sowie Änderung oder Ausweitung derselben,
  • Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie bei Erweiterung oder Einschränkung ihrer Aufgaben

Weitere Arbeitsschwerpunkte der Wahlperiode

  • Verbesserung der Zusammenarbeit der Personalräte mit den Töchter-Betriebsräten
  • Informationskampagne zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Verbesserung der Zusammenarbeit aller Arbeitsschutzakteure
  • Beratung und Unterstützung der Bereiche bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung "Psychische Belastung" als Grundlage guter Arbeitsbedingungen
  • Verhandlung von Dienstvereinbarungen (Gleitzeit, PEP; DGUV V2, Bildungsprogramm, Gefährdungsanzeigen)
  • Initiativanträge zum Arbeitsschutz (z.B. neue Patiententragen in der Rettungsstelle, Klimatisierung in Arbeitsräumen)
  • Begleitung der Bauaktivitäten, Mitbestimmung bei der Einrichtung neuer Arbeitsplätze
  • Mitbestimmung bei den ärztlichen Arbeitszeiten und Urlaubsplänen,
  • Mitbestimmung bei der neuen Trageordnung der Charité
  • Mitbestimmung beim Bildungsprogramm der Gesundheitsakademie
  • Begleitung neuer Initiativen wie BIH, UHZB und andere
  • regelmäßige Treffen mit der Unternehmensentwicklung
  • Mitbestimmung beim Thema Videoüberwachung