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Arbeitsgruppen

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AG Arbeitszeitregelungen

Die AG Arbeitszeitregelungen ist als offene Gruppe organisiert zu deren Sitzungen Mitglieder aller drei Personalräte (Gesamtpersonalrat, Fakultätspersonalrat, Klinikpersonalrat) und die Schwerbehindertenvertretung regelmäßig eingeladen werden. Die AG wurde gegründet um:

Die zwischen den Standorten stark differierenden Dienstvereinbarungen und die damit verbundene Rechtsunsicherheit welche sich u.a. für alle ergeben, die an mehreren Standorten tätig sind (z.B. Einsatz in der Forschung am CBF oder CCM, Krankenversorgung in Mitte, Einsatz in der Lehre am CVK) zu beseitigen.

Nachfolgend genannte Dienstvereinbarungen, ggf. unter Hinzuziehung juristischen Beistandes, zu erstellen bzw. so auszuarbeiten, dass sie verhandelbar sind:

1. Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit

2. Dienstvereinbarung zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeit

3. Dienstvereinbarung zum Einsatz von PEP

4. Dienstvereinbarung zum Erholungsurlaub und anderer Urlaube

5. Dienstvereinbarung zur Arbeit ausserhalb der regelmässigen Arbeitsstätte (z.B. "Home office")

6. Dienstvereinbarung Kurzarbeitszeitkonto

7. Dienstvereinbarung Lebensarbeitszeitkonto

Die seit rund 6 Jahren bis zur Verhandlungsunfähigkeit verhärteten Fronten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern in Fragen der Dienstvereinbarungen zu Arbeitszeitregelungen aufzubrechen.

Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel des Abschlusses entsprechender Dienstvereinbarungen, die für alle Standorte möglichst einheitlich gestaltet sein sollen.

Ihre Anregungen und Vorschläge sind uns stets willkommen.

Senden Sie diese bitte schriftlich (E-mail  oder Brief) an den Gesamtpersonalrat, Stichwort: AG Arbeitszeitregelungen.

AG Gefährdungsanzeige

Die AG Gefährdungsanzeigen arbeitet personalratsübergreifend (KPR, FPR, GPR) zusammen mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung.

Nach einem sehr zähen und langen Verhandlungsprozess konnte der Gesamtpersonalrat Anfang 2015 eine Dienstvereinbarung (DV) zum Umgang mit Gefährdungsanzeigen (ehemals Überlastungsanzeige) an der Charité abschließen. Dabei stellt der erreichte Stand einen Kompromiss dar.

Das elektronische Anzeigenverfahren war vom 01.09.2015 bis Mitte Juni 2016 im Intranet für die Beschäftigten verfügbar. Es wurde ausgiebig genutzt, in der Mehrzahl der Fälle durch MitarbeiterInnen der Pflege.

Leider wurden die Anzeigen nicht in dem Maße bearbeitet, wie es in der Dienstvereinbarung geregelt war. Mit der Begründung von Datenschutzmängeln wurde das elektronische Verfahren abgeschaltet und die Dienstvereinbarung nicht verlängert.

Wir setzen uns dafür ein, dass schnellstens ein überarbeitetes elektronisches Verfahren bereitgestellt wird, um die Gefährdungsanzeigen einfach absetzen, zeitnah und effektiv bearbeiten und systematisch auswerten zu können.

Ab sofort müssen Sie wieder zur Papierform greifen, wenn Sie eine Gefährdungsanzeige abgeben wollen. Richten Sie die Anzeige vorab mündlich und sobald als möglich schriftlich an Ihre/n direkte/n Vorgesetzte/n und in Kopie an den zuständigen Personalrat.

Beispielformulare finden Sie auf der Intranetseite des GPR unter Gefährdungsanzeige.

Ansprechpartner zum Thema Gefährdungsanzeige sind in allen drei Personalräten benannt:

GPR: Christine Brandt, Nicole Matzke, Dana Lützkendorf, Ulrike Pohling

KPR: Alexander Eichholtz

FPR: Anke Fugmann

Aufgabenfelder