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Informationen für Beschäftigte

Um den Beschäftigten der Charité – Universitätsmedizin Berlin die formalen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit an der Charité zu erleichtern, können Sie sich hier informieren über:

  • Rechtsgrundlagen
  • Dienstvereinbarungen und
  • Tarifverträge.

 

Sie befinden sich hier:

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen der Charité basieren auf dem Universitätsmedizingesetz von 2005.

Sie gibt sich darüber hinaus eine Satzung:

Zusätzlich unterliegt die Charité

Dienstvereinbarungen

Zwischen der Dienstellenleitung und dem Personalrat, als Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, können Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden zur Regelung von allgemeinen Angelegenheiten in der Dienststelle, wenn  diese nicht durch Gesetze bzw. Tarifvertrag geregelt sind.

Der Gesamtpersonalrat kann mit der Dienststelle Dienstvereinbarungen zu allgmeinen Angelegenheiten abschließen, die sowohl in der Klinik, als auch in der Fakultät, also für die gesamte Charité, gelten.

Dienststelle und Personalrat beschließen gemeinsam die Dienstvereinbarung. Für den Personalrat ist im Vorfeld ein Beschluss des Gremiums erforderlich.

Rechtliche Grundlage ist das Personalvertretungsgesetz (PersVG) des Landes Berlin §§ 74, 75, 85.

Die Dienstvereinbarungen finden Sie im Intranet der Charité.

Tarifverträge

In der Charité gelten unterschiedliche Tarifverträge für unterschiedliche Berufsgruppen, Gewerkschaftszugehörigkeiten und Dienstellen. Im Folgenden haben wir versucht, einen Überblick über die in der Charité gültigen Tarifverträge zu geben und sie in vollem Umfang hier eingestellt.

Sie haben Fragen? Sie können uns jeder Zeit ansprechen.

Tarifvertrag Ärzte (TV-Ä)

Informationen zum Tarifergebnis 2023 im TöD-VKA

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sicherlich haben Sie über Medienveröffentlichungen mitbekommen, dass im großen Flächentarifvertrag TVöD-VKA seit einiger Zeit einen Tarifabschluss vorliegt.

Dieser Tarifabschluss findet auf die Beschäftigten der Charité Anwendung, die nicht dem Tarifvertrag Marburger Bund zugeordnet sind.

Wie üblich wird es dauern, bis alle hierbei verhandelten Regelungen in Schriftform vorliegen, da die redaktionelle Ausgestaltung in diesen bundesweiten Verhandlungen meist einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir haben deshalb wenigstens versucht, die Informationen, die bereits momentan vorliegen, hier für Sie einzustellen.

Bereits mit dem Juni-Entgelt gibt es für alle Beschäftigten einen Inflationsausgleich in Höhe von 1240,00 € netto, bemessen an Vollzeitbeschäftigung. Ab Juli gibt es monatlich einen weiteren Inflationsausgleich in Höhe von 220,00 € netto bis einschließlich Februar 2023.

Dieser Inflationsausgleich ist in einem gesonderten Tarifvertrag Inflationsausgleich geregelt und steuer- und abgabenfrei, er wird also „brutto – wie - netto“ ausgezahlt. Zu beachten ist, dass er entsprechend beispielsweise keinen Niederschlag in der Rentenversicherung findet. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, freiwillige Beträge in die Rentenkasse einzuzahlen. Ihr Rentenversicherer informiert Sie hierzu gerne.

Ab dem 01.02.2024 gilt:

Die Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200,00 Euro und dann zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Wird dabei keine Erhöhung von 340,00 Euro erreicht, wird der Erhöhungsbetrag auf 340,00 Euro gesetzt.

Diese Erhöhung ist insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensgruppen ein gewaltiger Schritt. Auch die Auszubildenden profitieren vom Tarifergebnis.

Alle weiteren, bislang bekannten Verhandlungsergebnisse finden sich in den hier eingestellten Flugblättern, die die Tarifergebnisse zusammenfassend darstellen.

Sobald der Tariftext hierzu vorliegt, werden wir diesen selbstverständlich zeitnah veröffentlichen.

Link zu TV-Inflationsausgleich

Dokumente Tarifeinigung öffentlicher Dienst

Dokumente Tarifeinigung öffentlicher Dienst Beispielberechnungen

Tarifverträge, Entgeltordnung und -tabellen für die Charité