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Informationen für Beschäftigte

Um den Beschäftigten der Charité – Universitätsmedizin Berlin die formalen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit an der Charité zu erleichtern, können Sie sich hier informieren über:

  • Rechtsgrundlagen
  • Dienstvereinbarungen und
  • Tarifverträge.

 

Sie befinden sich hier:

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen der Charité basieren auf dem Universitätsmedizingesetz von 2005.

Sie gibt sich darüber hinaus eine Satzung:

Zusätzlich unterliegt die Charité

Dienstvereinbarungen

Zwischen der Dienstellenleitung und dem Personalrat, als Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, können Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden zur Regelung von allgemeinen Angelegenheiten in der Dienststelle, wenn  diese nicht durch Gesetze bzw. Tarifvertrag geregelt sind.

Der Gesamtpersonalrat kann mit der Dienststelle Dienstvereinbarungen zu allgmeinen Angelegenheiten abschließen, die sowohl in der Klinik, als auch in der Fakultät, also für die gesamte Charité, gelten.

Dienststelle und Personalrat beschließen gemeinsam die Dienstvereinbarung. Für den Personalrat ist im Vorfeld ein Beschluss des Gremiums erforderlich.

Rechtliche Grundlage ist das Personalvertretungsgesetz (PersVG) des Landes Berlin §§ 74, 75, 85.

Die Dienstvereinbarungen finden Sie im Intranet der Charité.

Tarifverträge

In der Charité gelten unterschiedliche Tarifverträge für unterschiedliche Berufsgruppen, Gewerkschaftszugehörigkeiten und Dienstellen. Im Folgenden haben wir versucht, einen Überblick über die in der Charité gültigen Tarifverträge zu geben und sie in vollem Umfang hier eingestellt.

Sie haben Fragen? Sie können uns jeder Zeit ansprechen.

Tarifvertrag Ärzte (TV-Ä)

Tarifverträge, Entgeltordnung und -tabellen für die Charité