Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen

Über den Gesamtpersonalrat

Der Gesamtpersonalrat (GPR) der Charité – Universitätsmedizin Berlin stellt sich auf dieser Seite vor.

  • Wie ist er strukturiert?
  • Was sind die rechtlichen Grundlagen, auf denen seine Arbeit aufbaut?

Auf der Seite "Team" werden die Mitglieder des Personalrats vorgestellt.

Auf der Seite "Kontakt und Anfahrt" werden die entsprechenden Informationen angezeigt.

Sie befinden sich hier:

Struktur des Gesamtpersonalrats

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des GPR ist das Personalvertretungsgesetz (PersVG) des Landes Berlin §§ 50 bis 54.

Die Zuständigkeit des Gesamtpersonalrates ist im § 54 PersVG Berlin geregelt. Der GPR ist verantwortlich für die Beteiligung an Angelegenheiten, die mehrere Dienststellen seines Geschäftsbereichs betreffen.

Der Gesamtpersonalrat der Charité besteht aus 29 ordentlichen Mitgliedern. Er bildet aus seiner Mitte den Vorstand, der die laufenden Geschäfte führt. Mit einfacher Mehrheit bestimmt der GPR, welches Vorstandsmitglied den Vorsitz übernimmt (§ 29 PersVG Berlin).

Der Sitzungstag des Gesamtpersonalrates ist Dienstag.

Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Charité nimmt beratend an den Personalratssitzungen teil.